Überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
Erstellt von RA-Felsmann am 16. Januar 2009
Das Bundesarbeitsgericht – 3 AZR 900/07 – hat entschieden, dass Klauseln nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil für den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Zum vollständigen Artikel »
Tags: AGB, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht, Arbeitsverhältnis, Ausbildung, UnwirksamkeitAbgelegt unter Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



