<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; Vergütung</title>
	<atom:link href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/vergutung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.anwalt-kiel.com</link>
	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
	<lastBuildDate>Sat, 28 Jan 2012 08:03:55 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>LArbG Berlin-Brandenburg: Entsch&#228;digung wegen diskriminierender Bef&#246;rderungsentscheidung</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/larbg-berlin-brandenburg-entschaedigung-diskriminierung-befoerderungsentscheidung/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/larbg-berlin-brandenburg-entschaedigung-diskriminierung-befoerderungsentscheidung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 28 Nov 2008 09:53:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/?p=686</guid>
		<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg &#8211; 15 Sa 517/08 &#8211; hat einer Kl&#228;gerin, die geltend gemacht hat, wegen ihres Geschlechtes bei einer Bef&#246;rderungsentscheidung diskriminiert worden zu sein, Entsch&#228;digung und Schadensersatz zugesprochen. Das Landesarbeitsgericht ist dabei davon ausgegangen, dass eine Statistik &#252;ber die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen als Indiz f&#252;r eine Geschlechtsdiskriminierung herangezogen werden kann. Im konkreten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg &#8211; 15 Sa 517/08 &#8211; hat einer Kl&#228;gerin, die geltend gemacht hat, wegen ihres Geschlechtes bei einer Bef&#246;rderungsentscheidung diskriminiert worden zu sein, Entsch&#228;digung und <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/schadensersatz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Schadensersatz">Schadensersatz</a> zugesprochen. Das Landesarbeitsgericht ist dabei davon ausgegangen, dass eine Statistik &#252;ber die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen als Indiz f&#252;r eine Geschlechtsdiskriminierung herangezogen werden kann.</p>
<p><span id="more-686"></span></p>
<p>Im konkreten Falle hat es den Umstand, dass s&#228;mtliche 27 F&#252;hrungspositionen (bei einer Verteilung von 2/3 Frauen in der Belegschaft) nur von M&#228;nnern besetzt waren, als ausreichendes Indiz gelten lassen. Da der Arbeitgeber keine Stellenausschreibung oder sonstige schriftlich dokumentierte Auswahlkriterien habe vorlegen k&#246;nnen, habe er die Indizien nicht widerlegt. Er k&#246;nne sich dann auch nicht darauf berufen, dass die Kl&#228;gerin nicht die am besten geeignete Bewerberin gewesen sei. Als Schadensersatz hat das Landesarbeitsgericht die Verg&#252;tungsdifferenz zu derjenigen Position, und zwar auch unbegrenzt f&#252;r die Zukunft, zugesprochen, in die die Kl&#228;gerin nicht bef&#246;rdert worden war.</p>
<p>Wegen Verletzung des Pers&#246;nlichkeitsrechts hat das Landesarbeitsgericht dar&#252;ber hinaus eine Entsch&#228;digung wegen immateriellen Schadens in H&#246;he von 20.000,00 Euro zugesprochen; in der diskriminierenden Bef&#246;rderungsentscheidung zu Ungunsten der Kl&#228;gerin liege zugleich eine solche Pers&#246;nlichkeitsrechtsverletzung, die noch dadurch verst&#228;rkt worden sei, dass die Kl&#228;gerin durch &#196;u&#223;erungen der Vorgesetzten herabgew&#252;rdigt und eingesch&#252;chtert worden sei.</p>
<p>Das Landesarbeitsgericht hat im Hinblick auf Teile dieser Entscheidung die Revision zugelassen.</p>
<p>Az.: 15 Sa 517/08</p>
<p>Nach Pressemitteilung 39/08 des Landesarbeitsgerichts vom 26.11.2008</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/larbg-berlin-brandenburg-entschaedigung-diskriminierung-befoerderungsentscheidung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>LAG Hessen: Keine h&#246;here Verg&#252;tung f&#252;r Chefarzt</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/lag-hessen-keine-hoehere-vergutueng-fuer-chefarzt/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/lag-hessen-keine-hoehere-vergutueng-fuer-chefarzt/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 10:13:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Tarifrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsverhältnis]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[BAT]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütungsgruppe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/?p=546</guid>
		<description><![CDATA[Das Hessische Landesarbeitsgericht &#8211; 3 Sa 1798/07 &#8211; hat entschieden, dass sich die Verg&#252;tung des Chefarztes eines Kreiskrankenhauses, in dessen Arbeitsvertrag eine Koppelung an eine bestimmte Verg&#252;tungsgruppe des damals geltenden BAT vereinbart worden ist, nicht nach dem TV-&#196;rzte/VkA Tarifgebiet West zu richtet. Sachverhalt: In dem Streitfall orientierte sich ein Bestandteil der einem Chefarzt zu zahlende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Hessische Landesarbeitsgericht &#8211; 3 Sa 1798/07 &#8211; hat entschieden, dass sich die Verg&#252;tung des Chefarztes eines Kreiskrankenhauses, in dessen <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/arbeitsvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitsvertrag">Arbeitsvertrag</a> eine Koppelung an eine bestimmte Verg&#252;tungsgruppe des damals geltenden <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/bat/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAT">BAT</a> vereinbart worden ist, nicht nach dem TV-&#196;rzte/VkA Tarifgebiet West zu richtet.</p>
<p><span id="more-546"></span></p>
<p><strong>Sachverhalt</strong>:<br />
In dem Streitfall orientierte sich ein Bestandteil der einem Chefarzt zu zahlende Verg&#252;tung nach dem im Jahr 1986 abgeschlossenen Arbeitsvertrag an einer bestimmten genannten Verg&#252;tungsgruppe des BAT in Verbindung mit einem Verg&#252;tungstarifvertrag f&#252;r Mitglieder der<br />
Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverb&#228;nde (VkA). Ab Herbst 2005 erhielt der Chefarzt seine Verg&#252;tung auf der Grundlage des TV&#246;D/VkA. Die Bezahlung einer h&#246;heren Verg&#252;tung unter Heranziehung des zwischen dem Marburger Bund und den kommunalen Arbeitgebern geschlossenen Tarifvertrags TV-&#196;rzte/VkA lehnte die Klinik ab. Der Chefarzt klagte daraufhin den Differenzbetrag von monatlich € 1.760,00 ein. Er vertrat die Ansicht, die erg&#228;nzende Vertragsauslegung ergebe, dass die Verg&#252;tungsregelungen des TV-&#196;rzte/VkA als dem spezielleren &#196;rztetarifvertrag und nicht die des allgemeinen, berufsgruppen&#252;bergreifenden TV&#246;D auf das Arbeitsverh&#228;ltnis anzuwenden seien.</p>
<p>Das Arbeitsgericht hat der Zahlungsklage stattgegeben.</p>
<p>Die von dem Kliniktr&#228;ger eingelegte Berufung hatte Erfolg.</p>
<p><strong>Entscheidungsgr&#252;nde</strong>:<br />
Nach Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts hat der klagende Chefarzt keinen Anspruch auf eine Verg&#252;tung, die sich nach dem TV-&#196;rzte/VkA errechnet. Entgegen der von dem Kl&#228;ger vertretenen Ansicht tritt die Entgeltgruppe IV/Stufe 1 der Tabelle TV-&#196;rzte/VkA &#8211; Tarifgebiet West nicht an die Stelle der im Arbeitsvertrag aufgef&#252;hrten Verg&#252;tungsgruppe I BAT. Dies folge aus der Auslegung des Arbeitsvertrags.</p>
<p>Inwieweit der im Arbeitsvertrag in Bezug genommene BAT und der ma&#223;gebende Verg&#252;tungstarifvertrag durch einen anderen <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/tarifvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tarifvertrag">Tarifvertrag</a> ersetzt werden, ergebe sich nicht allein daraus, dass die Tarifvertragsparteien des TV&#246;D-BT-K und des TV-&#196;rzte/VkA dem jeweiligen <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/tarifvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tarifvertrag">Tarifvertrag</a> ersetzende Funktion beimessen, denn eine beiderseitige Tarifbindung des Kl&#228;gers und des Beklagten bestehe nicht.</p>
<p>Auch nach dem Wortlaut der arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel handele es sich bei dem TV&#246;D-BT-K und/oder dem TV-&#196;rzte/VkA nicht um einen den BAT im Bereich der VkA ersetzenden Tarifvertrag. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch k&#246;nnten nur solche Tarifwerke einen anderen Tarifvertrag ersetzen, die von den Tarifvertragsparteien vereinbart worden seien, die auch den zu ersetzenden Tarifvertrag &#8211; hier den BAT &#8211; abgeschlossen haben. Zudem m&#252;sse es sich um einen einzigen Tarifvertrag handeln, der als Ersatz vorgesehen sei. Letzteres h&#228;tten die Arbeitsvertragsparteien unmissverst&#228;ndlich dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Ersetzung nach dem ausdr&#252;cklichen Wortlaut des Arbeitsvertrages „durch einen anderen Tarifvertrag&#8221; erfolgen muss. Im Bereich der VkA erfassten aber nicht nur ein, sondern zwei Tarifvertr&#228;ge in ihrem pers&#246;nlichen Geltungsbereich Krankenhaus&#228;rzte.</p>
<p>Auch aus dem Arbeitsvertrag der Parteien folge im Wege der Auslegung keine Vorrangregelung f&#252;r einen der Tarifvertr&#228;ge, insbesondere f&#252;hre der Zweck der Bezugnahme nicht zu einer Aufl&#246;sung der Kollision. Zwar k&#246;nne davon ausgegangen werden, dass eine dynamische Verweisung auf die h&#246;chste f&#252;r &#196;rzte geltende Tarifgruppe gewollt gewesen sei. Daraus k&#246;nne aber kein Schluss auf eine Auswahl in Bezug auf die derzeit m&#246;glichen Tarifwerke getroffen werden.</p>
<p>Der TV-&#196;rzte/VkA komme auch nicht im Wege erg&#228;nzender Vertragsauslegung zur Anwendung. Zum einen sei zweifelhaft, ob &#252;berhaupt eine ausf&#252;llungsbed&#252;rftige Vertragsl&#252;cke angenommen werden k&#246;nne. In jedem Fall seien die Gerichte f&#252;r Arbeitssachen im Streitfall mangels ausreichender Anhaltspunkte aus dem Vertrag nicht befugt, eine etwaige L&#252;cke zu schlie&#223;en.</p>
<p>Auch der Hinweis des Kl&#228;gers, dass ihm zumindest eine ebenso hohe tarifliche Grundverg&#252;tung zustehen m&#252;sse wie einem leitenden Oberarzt, weil er eine h&#246;herwertige Arbeitsleistung erbringe, greife nicht durch. Der Grundsatz „Gleicher <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/lohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lohn">Lohn</a> f&#252;r gleiche Arbeit&#8221; sei in der deutschen Rechtsordnung keine allgemeing&#252;ltige Anspruchsgrundlage, sondern bed&#252;rfe der Umsetzung in spezifischen Anspruchsgrundlagen. In Fragen der Verg&#252;tung bestehe Vertragsfreiheit, die lediglich durch verschiedene rechtliche Bindungen wie Diskriminierungsverbote und tarifliche Mindestentgelte eingeschr&#228;nkt sei. Anhaltspunkte, die in diese Richtung weisen, seien weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.</p>
<p>Letztlich f&#252;hrten auch die Grunds&#228;tze &#252;ber den Wegfall der Gesch&#228;ftsgrundlage gem. § 313 BGB im Streitfall nicht zu einer Anwendung des TV-&#196;rzte/VkA. Selbst bei Annahme einer St&#246;rung der Gesch&#228;ftsgrundlage sei diese nur dann rechtlich erheblich, wenn und soweit das Festhalten am unver&#228;nderten Vertrag den Parteien nicht zugemutet werden kann. Dies sei bei dem Kl&#228;ger aufgrund seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverh&#228;ltnis nicht anzunehmen. Es stelle f&#252;r ihn keine unzumutbare Belastung dar, wenn das Vertragsverh&#228;ltnis bis zu diesem Zeitpunkt f&#252;r wenige Monate auf der Grundlage des BAT in der zuletzt geltenden Fassung fortgef&#252;hrt werde. Der daraus resultierende Nachteil halte sich f&#252;r ihn in zumutbaren Grenzen, weil ihm lediglich ein Einkommenszuwachs f&#252;r einen kurzen Zeitraum vorenthalten wurde.</p>
<p>Nach Pressemitteilung Nr. 14/08 des Hess. LAG, Urteil vom 15. August 2008 &#8211; 3 Sa 1798/07</p>
<p>Vorinstanz: Arbeitsgericht Darmstadt vom 19. September 2007 &#8211; 5 Ca 34/07</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/lag-hessen-keine-hoehere-vergutueng-fuer-chefarzt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>LAG Berlin-Brandenburg: Lebensaltersstufen im Verg&#252;tungssystem des BAT sind unzul&#228;ssige Altersdiskriminierung</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/lag-berlin-brandenburg-lebensaltersstufen-im-verguetungssystem-bat-unzulaessige-altersdiskriminierung/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/lag-berlin-brandenburg-lebensaltersstufen-im-verguetungssystem-bat-unzulaessige-altersdiskriminierung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 11 Sep 2008 17:21:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Tarifrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGG]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichbehandlung]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/?p=379</guid>
		<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg hatte &#252;ber die Klage eines beim Land Berlin besch&#228;ftigten Angestellten, der 39 Jahre alt ist und Verg&#252;tung nach der Lebensaltersstufe geltend macht, die f&#252;r das 47. Lebensjahr in der gleichen Verg&#252;tungsgruppe vorgesehen ist zu entscheiden. Der Kl&#228;ger hatte sich auf das Verbot der Altersdiskriminierung berufen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am heutigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg hatte &#252;ber die Klage eines beim Land Berlin besch&#228;ftigten Angestellten, der 39 Jahre alt ist und Verg&#252;tung nach der Lebensaltersstufe geltend macht, die f&#252;r das 47. Lebensjahr in der gleichen Verg&#252;tungsgruppe vorgesehen ist zu entscheiden. Der Kl&#228;ger hatte sich auf das Verbot der <strong>Altersdiskriminierung </strong>berufen.</p>
<p><span id="more-379"></span></p>
<p>Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am heutigen Tage der Klage eines 39j&#228;hrigen Angestellten des Landes Berlin teilweise stattgegeben, der eine Verg&#252;tung entsprechend der Lebensaltersstufe 47 (Jahre) begehrt hatte. Das Gericht hat in den (aufsteigenden) Lebensaltersstufen des Verg&#252;tungssystems des <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/bat/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAT">BAT</a>, der im Lande Berlin &#252;ber den sog. <strong>Anwendungstarifvertrag </strong>noch Geltung hat, eine unzul&#228;ssige <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/diskriminierung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Diskriminierung">Diskriminierung</a> wegen des Alters gesehen. Dort werde alleine auf der Grundlage des Lebensalters eine unterschiedliche Verg&#252;tung gew&#228;hrt, dies sei unwirksam, so dass die h&#246;here Verg&#252;tung geschuldet werde.</p>
<p>Dies treffe allerdings nur auf die Grundverg&#252;tung, nicht aber auf den Ortszuschlag zu.</p>
<p>Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.</p>
<p>Nach Pressemitteilung 32/08 zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg; 20 Sa 2244/07</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/lag-berlin-brandenburg-lebensaltersstufen-im-verguetungssystem-bat-unzulaessige-altersdiskriminierung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>ArbG Wuppertal: Sittenwidrige Verg&#252;tung eines KfZ-Mechatronikers</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/arbg-wuppertal-sittenwidrige-verguetung-kfz-mechatronikers/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/arbg-wuppertal-sittenwidrige-verguetung-kfz-mechatronikers/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2008 08:19:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnwucher]]></category>
		<category><![CDATA[Sittenwidirgkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Tariflohn]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/?p=257</guid>
		<description><![CDATA[Das Arbeitsgericht Wuppertal &#8211; 7 Ca 1177/08 &#8211; hat eine Entscheidung zum Thema Lohnwucher getroffen. Nachdem in der Vergangenheit schon einige Urteile im Bereich des Einzelhandels und im Pflegeberich gegeben hat ist nun ein Betrieb aus der KFZ-Branche betroffen. Auch das Arbeitsgericht Wuppertal hat als Grundlage der Entscheidung den &#246;rtlich geltenden Tariflohn als Ma&#223;stab genommen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Arbeitsgericht Wuppertal &#8211; 7 Ca 1177/08 &#8211; hat eine Entscheidung zum Thema <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/lohnwucher/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lohnwucher">Lohnwucher</a> getroffen. Nachdem in der Vergangenheit schon einige Urteile im Bereich des Einzelhandels und  im Pflegeberich gegeben hat ist nun ein Betrieb aus der KFZ-Branche betroffen. Auch das Arbeitsgericht Wuppertal hat als Grundlage der Entscheidung den &#246;rtlich geltenden <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/tariflohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tariflohn">Tariflohn</a> als Ma&#223;stab genommen.</p>
<p><span id="more-257"></span></p>
<p>Dazu hei&#223;t es in der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts (Hervorhebungen durch den Autor):</p>
<p>Das Arbeitsgericht Wuppertal hat den Inhaber eines Autoreparaturbetriebs zur Nachzahlung von mehr als 6.000,- € an einen von ihm besch&#228;ftigten KfZ-Mechatroniker verurteilt.</p>
<p>Nach bestandener Ausbildung wurde der Kl&#228;ger zu einer monatlichen <strong>Nettoverg&#252;tung von 800,- €</strong> bei einer w&#246;chentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden &#252;bernommen. Bei den Steuerdaten des Kl&#228;gers ergab sich hieraus eine Bruttoverg&#252;tung von 1.034,98 €. <strong>Dies entspricht 55% des Tariflohnes</strong>, den der Kl&#228;ger bei einer ordnungsgem&#228;&#223;en Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 des Manteltarifvertrages f&#252;r das Kraftfahrzeuggewerbe Nordrhein-Westfalens erhalten h&#228;tte (EG 3 = 1.765,- € bei einer 36,5-Stunden-Woche). Nach Auffassung der Kammer sei eine <strong>vereinbarte Verg&#252;tung sittenwidrig, wenn sie mehr als 1/3 unterhalb der orts&#252;blichen Verg&#252;tung</strong> liege. In Ermangelung anderer Anhaltspunkte, f&#252;r die der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig sei, k&#246;nne f&#252;r die Frage der Orts&#252;blichkeit auf die tarifliche Verg&#252;tung zur&#252;ckgegriffen werden.</p>
<p>Urteil vom 24.7.2008 &#8211; 7 Ca 1177/08, nicht rechtskr&#228;ftig</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/arbg-wuppertal-sittenwidrige-verguetung-kfz-mechatronikers/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BAG: Arbeitgeber muss auch im Winter Lohn zahlen</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/bag-arbeitgeber-muss-auch-im-winter-lohn-zahlen/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/bag-arbeitgeber-muss-auch-im-winter-lohn-zahlen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 12 Jul 2008 09:26:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslohn]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/?p=246</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 5 AZR 810/07 &#8211; hat entschieden, dass das Betriebsrisiko in einem witterungsabh&#228;ngigen Unternehmen nicht vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Es hat ein Unternehmen der Baubranche zur Zahlung von Lohn verurteilt. Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Verg&#252;tung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausf&#228;llt und der Arbeitgeber das Risiko [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 5 AZR 810/07 &#8211; hat entschieden, dass das Betriebsrisiko in einem witterungsabh&#228;ngigen Unternehmen nicht vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Es hat ein Unternehmen der Baubranche zur Zahlung von <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/lohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lohn">Lohn</a> verurteilt.</p>
<p><span id="more-246"></span><br />
Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Verg&#252;tung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausf&#228;llt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls tr&#228;gt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er in dieser Zeit anderweitig verdient oder zu verdienen vors&#228;tzlich unterl&#228;sst oder wegen des Arbeitsausfalls an Unkosten einspart.</p>
<p>Die Beklagte betreibt einen Zement- und Baustoffhandel. Der Kl&#228;ger war bei ihr als Lkw-Fahrer besch&#228;ftigt. Gem&#228;&#223; dem <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/arbeitsvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitsvertrag">Arbeitsvertrag</a> sollte ein Festlohn von 1.300,00 Euro monatlich f&#252;r die Zeit von M&#228;rz bis November eines jeden Jahres gezahlt werden. F&#252;r die &#252;brigen Monate war nur die Auszahlung von zuvor „aufgesparter&#8221; Verg&#252;tung vorgesehen. Der Kl&#228;ger lieferte den von ihm gefahrenen Firmen-Lkw Ende November bei der Beklagten ab. Das Fahrzeug wurde abgemeldet und der Kl&#228;ger mit dem Hinweis nach Hause geschickt, die Arbeit werde bei Bedarf, sp&#228;testens am 1. M&#228;rz, wieder abgerufen. Die Beklagte beruft sich f&#252;r dieses Vorgehen darauf, dass der Betrieb im Winter witterungsbedingt regelm&#228;&#223;ig zum Stillstand komme.</p>
<p>Der F&#252;nfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Kl&#228;ger die Verg&#252;tung von monatlich 1.300,00 Euro auch f&#252;r die Zeit von Dezember bis Februar zugesprochen. Das Arbeitsverh&#228;ltnis war weder zum 30. November befristet, noch hatten die Parteien ein Ruhen der beiderseitigen Hauptpflichten vereinbart. Die Voraussetzungen f&#252;r eine wirksame Vereinbarung von Abrufarbeit lagen nicht vor. <strong>Die Beklagte trug nach § 615 Satz 3 BGB das Risiko des witterungsbedingten Arbeitsausfalls</strong>. Diese gesetzliche Regelung ist auch nicht wirksam im Arbeitsvertrag abbedungen worden.</p>
<p>Nach Pressemitteilung Nr. 56/08<br />
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Juli 2008 &#8211; 5 AZR 810/07 -</p>
<p>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2007 &#8211; 11 Sa 273/07 -</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/bag-arbeitgeber-muss-auch-im-winter-lohn-zahlen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

