Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht

BAG: Annahmeverzug im Krankheitsfall bei Beschäftigungsmöglichkeit

Erstellt von RA-Felsmann am 27. August 2008

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers entfällt, wenn der Zeitraum für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abgelaufen ist und der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen weiterhin nicht in der Lage ist, die vertragsgemäße Arbeit zu erbringen. Daran ändert auch das Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nichts.

Zum vollständigen Artikel »

Tags: - Kündigung, Annahmeverzugslohn, Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlung, Lohn, Vergütungsanspruch

Abgelegt unter - Kündigung, Arbeitsrecht | Keine Kommentare »