LAG Hessen: Keine höhere Vergütung für Chefarzt
Erstellt von RA-Felsmann am 5. November 2008
Das Hessische Landesarbeitsgericht - 3 Sa 1798/07 - hat entschieden, dass sich die Vergütung des Chefarztes eines Kreiskrankenhauses, in dessen Arbeitsvertrag eine Koppelung an eine bestimmte Vergütungsgruppe des damals geltenden BAT vereinbart worden ist, nicht nach dem TV-Ärzte/VkA Tarifgebiet West zu richtet.
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