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LAG Hessen: Keine höhere Vergütung für Chefarzt

Erstellt von RA-Felsmann am 5. November 2008

Das Hessische Landesarbeitsgericht – 3 Sa 1798/07 – hat entschieden, dass sich die Vergütung des Chefarztes eines Kreiskrankenhauses, in dessen eine Koppelung an eine bestimmte Vergütungsgruppe des damals geltenden vereinbart worden ist, nicht nach dem TV-Ärzte/VkA Tarifgebiet West zu richtet.

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