LAG Kiel: Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit
Erstellt von RA-Felsmann am 15. September 2008
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 6 Sa 43/08 – hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf hat seine Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit auf weniger als 15 Stunden zu verringern. Es besteht kein Einigungszwang im Sinne des BEEG.
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