Das Bundessozialgericht – B 2 U 24/06 R – hat entschieden dass Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug unter Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie der Fortsetzung des Weges dienen sollen und[...]