Bisher zugelassene Leistungserbringer von Hilfsmitteln bleiben bis zum 31. Dezember 2008 zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter berechtigt. Dies gilt auch bei Abschluss eines exklusiven Versorgungsvertrages der gesetzlichen Krankenkasse mit einem konkurrierenden Anbieter. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8.[...]