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BAG: Verminderter Anspruch auf Überhangprovision durch eine vom Arbeitgeber vorformulierte Klausel benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen

Erstellt von RA-Felsmann am 1. April 2008

Das Bundesarbeitsgericht – 10 AZR 125/07 – hat entschieden, dass wenn ein Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag eine Klausel einsetzt, die die sogenannte Überhangsprovision vermindert dies nicht zulässig ist. Dem Arbeitnehmer steht demnach die nach dem Ausscheiden zu. Zum vollständigen Artikel »

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