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ArbG Hannover: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Datenmissbrauchs

Erstellt von RA-Felsmann am 11. März 2008

Das Arbeitsgericht Hannover – 10 Ca 250/01 – hat entschieden, dass in der Regel als eine schwerwiegende anzusehen ist, die die außerordentliche und fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Wenn ein Arbeitnehmer sich widerrechtlich in den Besitz von User ID und Codes des Vorgesetzten bringt, dann stellt dieses Verhalten eine schwerwiegende dar, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Zum vollständigen Artikel »

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