LAG SH: Beendigungsvergleich nach Betriebsübergang und danach noch Widerspruchsrecht?
Erstellt von RA-Felsmann am 9. August 2008
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 1 Sa 318/07 - hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer durch zu langes Warten (Zeitmoment) sein Recht auf Widerspruch bei einem Betriebsübergang verwirken kann. Ein Beendigungsvergleich der mit dem Betriebserwerber geschlossen wird ist jedoch nicht hinderlich, da dieser nur Wirkung zwischen den vergleichsschließenden Parteien entfaltet.
Tags: Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Betriebserwerber, Betriebsübergang, Verwirkung, WiderspruchsrechtAbgelegt unter Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



