ArbG Berlin: Verdi darf ohne Vorlauffrist streiken
Erstellt von RA-Felsmann am 1. Mai 2008
Arbeitsgericht Berlin – 58 Ga 6014/08 – lässt Streikmaßnahme ohne Einhaltung einer Vorlauffrist von 24 Stunden zu
Das Arbeitsgericht Berlin hat am heutigen Tag eine einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verboten worden war, Streikmaßnahmen bei der BVG ohne Einhaltung einer angemessenen Vorlauffrist durchzuführen. Derartige Streikmaßnahmen können daher ohne Vorankündigung erfolgen.
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