ArbG Berlin: Warnstreik bei der Lebenshilfe gGmbH
Erstellt von RA-Felsmann am 13. Oktober 2008
Das Arbeitsgericht Berlin - 34 Ga 16372/08 - hat heute einen Antrag der Lebenshilfe gGmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, mit der der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (gew) verboten werden sollte, am heutigen Tag einen Warnstreik durchzuführen.
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