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	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; Wechselschichtzulage</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
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		<title>BAG: Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanit&#228;tern</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Sep 2008 07:15:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 10 AZR 669/07 &#8211; hat entschieden, dass Rettungssanit&#228;tern die im Schichtdienst arbeiten auch f&#252;r Bereitschaftszeiten Wechselschichtzulagen nach dem neuen TV&#246;D zustehen. Nach dem am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag f&#252;r den &#246;ffentlichen Dienst (TV&#246;D) erhalten Besch&#228;ftigte, die st&#228;ndig Wechselschichtarbeit leisten, eine Zulage von monatlich 105,00 Euro und einen Zusatzurlaub. Auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 10 AZR 669/07 &#8211; hat entschieden, dass Rettungssanit&#228;tern die im Schichtdienst arbeiten auch f&#252;r Bereitschaftszeiten Wechselschichtzulagen nach dem neuen TV&#246;D zustehen.</p>
<p><span id="more-435"></span><br />
Nach dem am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag f&#252;r den &#246;ffentlichen Dienst (TV&#246;D) erhalten Besch&#228;ftigte, die st&#228;ndig Wechselschichtarbeit leisten, eine Zulage von monatlich 105,00 Euro und einen Zusatzurlaub. Auch die im Rettungsdienst &#252;blichen Bereitschaftszeiten k&#246;nnen in Wechselschicht geleistet werden und die entsprechenden Leistungen ausl&#246;sen.</p>
<p>Auf die Zahlung der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/wechselschichtzulage/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wechselschichtzulage">Wechselschichtzulage</a> und den Zusatzurlaub geklagt hatte ein Rettungssanit&#228;ter einer Rettungswache, der in zwei Dienstschichten von je 12 Stunden regelm&#228;&#223;ig nach einem Dienstplan eingesetzt wurde. Nachdem der beklagte Landkreis bis zum Juni 2006 die <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/wechselschichtzulage/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Wechselschichtzulage">Wechselschichtzulage</a> gezahlt und den Zusatzurlaub gew&#228;hrt hatte, stellte er diese Leistungen ein. Er begr&#252;ndete dies damit, dass in die regelm&#228;&#223;ige <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/arbeitszeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitszeit">Arbeitszeit</a> in nicht unerheblichem Umfang Zeiten fielen, in denen keine Vollarbeit geleistet werde. Der Kl&#228;ger hat gemeint, die durch die Zulage auszugleichenden Belastungen l&#228;gen auch und gerade w&#228;hrend der Bereitschaftszeiten vor, in denen st&#228;ndig die sofortige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein m&#252;sse. Das Landesarbeitsgericht hatte dem Kl&#228;ger lediglich eine Schichtzulage in H&#246;he von 40,00 Euro monatlich zugesprochen und die Klage im &#220;brigen abgewiesen. Hiergegen hatten der beklagte Landkreis Revision und der Kl&#228;ger Anschlussrevision eingelegt.</p>
<p>Die Revision des beklagten Landkreises hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg, w&#228;hrend die Anschlussrevision des Kl&#228;gers erfolgreich war. <strong>Dem Kl&#228;ger stehen nach der tariflichen Regelung die beanspruchten Leistungen im vollen Umfang zu</strong>. Der Kl&#228;ger leistet in der Rettungswache st&#228;ndig Wechselschichtarbeit, da in ihr ununterbrochen in wechselnden Arbeitsschichten gearbeitet wird. <strong>Bereitschaftszeiten geh&#246;ren zur regelm&#228;&#223;igen Arbeitszeit</strong>. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst, der au&#223;erhalb der regelm&#228;&#223;igen Arbeitszeit zu leisten ist und gesondert verg&#252;tet wird, umfassen die Bereitschaftszeiten keine im voraus festgelegte Zeiten ohne Arbeitsleistung, so dass die wechselnden Arbeitsschichten auch durch die Zeiten, in denen nicht voll gearbeitet wird, im tariflichen Sinne nicht unterbrochen werden.</p>
<p>Nach BAG &#8211; Pressemitteilung Nr. 75/08</p>
<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. September 2008 &#8211; 10 AZR 669/07 -<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht D&#252;sseldorf, Urteil vom 27. Juli 2007 &#8211; 9 Sa 625/07 -</p>
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