BAG: Befristeter Arbeitsvertrag – vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung – Betriebsübergang
Das Bundesarbeitsgericht – 8 AZR 855/07 – hat entschieden, dass die Übertragung bisher von der Bundeswehr durchgeführter militärischer Instandsetzungsarbeiten auf eine neu gegründete GmbH keinen Betriebsübergang darstellt , wenn die bisherige Instandsetzungseinheit durch die Bundeswehr aufgelöst wird.