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VG Koblenz: Keine Herausgabe sichergestellter Kosmetikmittel

Erstellt von RA-Felsmann am 20. Mai 2008

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden – 5 K 1802/07.KO), dass sichergestellte Gegenstände bei Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nicht in jedem Fall wieder herausgegeben werden müssen.

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