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Hessisches LSG: Keine Tilgung von Darlehen für Mietkaution durch Kürzung von Sozialleistungen

Erstellt von RA-Felsmann am 5. März 2008

Das Hessische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 16.01.2008 – L 9 SO 121/07 ER festgestellt, dass Grundsicherungsträger (ARGE, Jobcenter oder Sozialamt) sich gewährte für und nicht über die Kürzung der laufenden von Arbeitslosen zurückholen dürfen. Zum vollständigen Artikel »

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