BGH: Wirtschaftlichkeit im Mietverhältnis - Wärmelieferungsvertrag
Erstellt von RA-Felsmann am 18. Januar 2008
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden - VIII ZR 243/06 -, eine Verletzung der Nebenpflicht - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit - nicht in Betracht kommt, wenn das Mietverhältnis zu Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrages über Wärmecontracting noch nicht bestanden hat.
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