Konzept der ARGE Flensburg zur Berechnung der Mietobergrenze nicht schlüssig
Erstellt von RA-Felsmann am 20. Dezember 2009
Das Bundessozialgericht – B 4 AS 50/09 R – hat entschieden, dass die Methode mit der die ARGE Flensburg die Mietobergrenze bestimmt nicht den vom Bundessozialgericht aufgestellten Schlüssigkeitskriterien entspricht. Es fehlt bereits an der abstrakt angemessenen Referenzmiete. Ohne diese kann im Kostensenkungsverfahren nicht entschieden werden ob der Kläger verpflichtet war seine Unterkunftskosten zu senken. Zum vollständigen Artikel »
Tags: - Kosten der Unterkunft, Kostensenkungsverfahren, Mietobergrenze, Referenzmiete, Sozialrecht, WoGG, WohnungskostenAbgelegt unter - Kosten der Unterkunft, Sozialrecht | Keine Kommentare »



