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Konzept der ARGE Flensburg zur Berechnung der Mietobergrenze nicht schlüssig

Erstellt von RA-Felsmann am 20. Dezember 2009

Das Bundessozialgericht – B 4 AS 50/09 R – hat entschieden, dass die Methode mit der die ARGE Flensburg die bestimmt nicht den vom Bundessozialgericht aufgestellten Schlüssigkeitskriterien entspricht. Es fehlt bereits an der abstrakt angemessenen . Ohne diese kann im nicht entschieden werden ob der Kläger verpflichtet war seine Unterkunftskosten zu senken. Zum vollständigen Artikel »

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