SG Lüneburg: 10 qm mehr Wohnfläche für Alleinerziehende
Erstellt von RA-Felsmann am 25. August 2008
Das Sozialgericht Lüneburg - S 23 AS 1807/07 ER - beschlossen, dass sich für Alleinerziehende die angemessene Wohnfläche um 10 qm erhöht, da es bei Fällen von Alleinerziehenden von einem fiktiven weiteren Haushaltsmitglied auszugehen ist. Ein Parallelfall zum vorliegenden Fall sei der Fall der Schwerbehinderung eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft.
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