Das Sozialgericht Dresden – S 5 AS 5410/08 ER – hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Zahlung von Arbeitslosengeld II nicht sofort eingestellt werden darf, weil nach der seit 01.10.2008 geltenden Rechtslage möglicherweise ein Anspruch auf[...]