Neuerungen im Arbeitgerichtsgesetz seit 01.04.2008 – nachträgliche Zulassung von Kündigungsschutzklagen
Im Zuge der Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) wurde eine Straffung des Verfahrens der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen eingeführt.