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Neuerungen im Arbeitgerichtsgesetz seit 01.04.2008 – nachträgliche Zulassung von Kündigungsschutzklagen

Erstellt von RA-Felsmann am 6. April 2008

Im Zuge der Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) wurde eine Straffung des Verfahrens der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen eingeführt.

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