Neuerungen im Arbeitgerichtsgesetz seit 01.04.2008 – nachträgliche Zulassung von Kündigungsschutzklagen
Erstellt von RA-Felsmann am 6. April 2008
Im Zuge der Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) wurde eine Straffung des Verfahrens der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen eingeführt.
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