Das Sozialgericht Berlin hat mit  Urteil vom 22. Juni 2011 (S 73 KR 1635/10) entschieden, dass wenn eine Krankenkasse – hier die City BKK – Zusatzbeiträge erhebt, muss sie ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder hinweisen. Ein im Kleingedruckten verstecktes[...]