Hartz IV: Größere Wohnung für getrennt lebenden Vater
Erstellt von RA-Felsmann am 12. Januar 2011
Das Sozialgericht Dortmund hat im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen Wohnung verbringt entschieden, dass wenn ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind regelmäßig wahrnimmt, dies den Umzug in eine größere Wohnung rechtfertigen kann.
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