LAG SH: Keine Kündigung wegen mithören des Ehemannes am Telefon
Erstellt von RA-Felsmann am 29. Juli 2008
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 4 TaBV 1/08 I – hat entschieden, das ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin nicht allein deswegen kündigen darf, weil Sie ihren Ehemann bei einem mit der Personalabteilung geführten Telefonat mithören ließ. Dies verletze zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht des anderen Mitarbeiters. Dies rechtfertige aber lediglich eine Abmahnung.
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