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PM BGH – Nutzerwechselgebühr nicht umlagefähig

Erstellt von RA-Felsmann am 12. Januar 2008

Der BGH hat einen Anspruch eines Vermieters auf Erstattung der Nutzerwechselgebühr verneint, da diese Gebühr keine wiederkehrende Gebühr ist und daher nicht umlagefähig ist.

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