Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.10.2007 – 9 AZR 248/07 – entschieden, dass wenn der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden ist, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt auch, wenn der[...]