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BAG: Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis - Zeugnisanspruch bei Betriebsübergang

Erstellt von RA-Felsmann am 22. April 2008

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - entschieden, dass wenn der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden ist, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt auch, wenn der Betriebsveräußerer das Zwischenzeugnis vor einem Betriebsübergang erteilt hat und der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt. Zum vollständigen Artikel »

Tags: Arbeitsrecht, Betriebsübergang, Endzeugnis, Zeugnisanspruch, Zwischenzeugnis

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