Ab 01.01.2016 gelten Änderungen zum WoGG – Höhere Mietkosten für Hartz 4 Empfänger


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Ab dem 01.01.2016 gelten veränderte Höchstgrenzen für Wohngeldempfänger. Dies hat auch Auswirkungen auf die Gemeinden deren Mietobergrenzen sich nach der Wohngeldtabelle richten. Daher werden viele der aktuell verschickten Leistungsbescheide zum großen Teil verhalft sein wenn dort nicht die vollen Kosten der Unterkunft übernommen werden.
Die Bruttokaltmiete, die in Gemeinden ohne schlüssiges Konzept zur Erstellung von Mietobergrenzen gilt, lässt sich anhand der folgenden Tabellen errechnen.
Die Rechtsprechung wird entscheide ob es wieder einen zusätzlichen Sicherheitsaufschlag in Höhe von 10 % geben wird.

Tabelle mit den dann bundesweit geltende Mietstufen im Verhältnis zu den Haushaltmitgliedern:

Anzahl der zu
berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder
Mietenstufe Höchstbetrag in Euro
1 I 312
II 351
III 390
IV 434
V 482
VI 522
2 I 378
II 425
III 473
IV 526
V 584
VI 633
3 I 450
II 506
III 563
IV 626
V 695
VI 753
4 I 525
II 591
III 656
IV 730
V 811
VI 879
5 I 600
II 675
III 750
IV 834
V 927
VI 1.004
Mehrbetrag I 71
für jedes II 81
weitere zu III 91
berücksichtigende IV 101
Haushaltsmitglied V 111
VI 126"

Mietstufen für das Land Schleswig-Holstein

Gemeinde Mietenstufe
Ahrensburg, Stadt VI
Bad Bramstedt, Stadt IV
Bad Oldesloe, Stadt IV
Bad Schwartau, Stadt V
Bad Segeberg, Stadt IV
Bargteheide, Stadt V
Barmstedt IV
Barsbüttel VI
Brunsbüttel, Stadt II
Eckernförde, Stadt IV
Elmshorn, Stadt IV
Eutin, Stadt IV
Fehmarn, Stadt IV
Flensburg, Stadt III
Geesthacht, Stadt IV
Glinde, Stadt V
Glückstadt, Stadt II
Halstenbek VI
Handewitt I
Harrislee III
Heide, Stadt III
Henstedt-Ulzburg IV
Husum, Stadt III
Itzehoe, Stadt III
Kaltenkirchen, Stadt IV
Kiel, Landeshauptstadt V
Kronshagen IV
Lauenburg/Elbe, Stadt IV
Lübeck, Hansestadt IV
Malente III
Mölln, Stadt III
Neumünster, Stadt III
Neustadt in Holstein, Stadt III
Norderstedt, Stadt VI
Pinneberg, Stadt VI
Preetz, Stadt IV
Quickborn, Stadt VI
Ratekau IV
Ratzeburg, Stadt IV
Reinbek, Stadt V
Rellingen V
Rendsburg, Stadt III
Scharbeutz V
Schenefeld, Stadt VI
Schleswig, Stadt III
Schwarzenbek, Stadt IV
Schwentinental IV
Stockelsdorf IV
Sylt VI
Tornesch IV
Uetersen, Stadt IV
Wedel, Stadt VI
Wentorf bei Hamburg IV
Kreis Mietenstufe
Dithmarschen I
Herzogtum Lauenburg III
Nordfriesland II
Ostholstein III
Pinneberg IV
Plön III
Rendsburg-Eckernförde II
Schleswig-Flensburg I
Segeberg III
Steinburg II
Stormarn IV
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Stress mit dem Arbeitgeber oder Ärger mit dem Jobcenter?
Ich höre Ihnen gut zu, berate und setze mich rasch und engagiert für Ihre Rechte ein.
Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790

19 Gedanken zu “Ab 01.01.2016 gelten Änderungen zum WoGG – Höhere Mietkosten für Hartz 4 Empfänger”

  1. Sehr geehrter Herr Felsmann,

    vielen Dank für die Veröffentlichung dieser Liste. Zur Zeit bin ich ALG1-Empfängerin, ab 06/2016 voraussichtlich ALG2. Aus gesundheitlichen Gründen erwäge ich von Hamburg in Richtung Ostsee zu ziehen, daher interessiert ich Ihre Liste sehr.

    Ich hätte da aber noch eine Frage. Ist dieser Wert nun die Kaltmiete inkl. NK aber ohne Heizung? Leider geht diese Info nicht aus Ihrer Liste hervor.

    Für Kiel habe ich bisher einen Betrag von 342,50 EUR Kaltmiete inkl. NK ohne Heizung rausgefunden. Lt Ihrer Liste wäre das dann aber 482,00 EUR! Ist das richtig? Für 342,50 EUR ist ja kaum eine Wohnung auf dem Markt zu bekommen, bei 482,00 EUR wäre das kein Problem.

    Über Ihre Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniela Wichert

    • Es ist die Bruttokaltmiete gemeint – also Kaltmiete plus kalte Betriebskosten; Heizkosten gehen extra.
      Die Stadt Kiel hat ein sog. schlüssiges Konzept, daher weichen Sie von den Werten der Tabelle ab. Diese stellen nur einen Auffangwert dar.

  2. Vielen Dank für diese informatonen
    Ich weiß es nicht genau wo soll ich frage oder kenne wie viel kann das jobcenter als kalt/gesamt miete in norderstedt . Meine sprache ist nicht so gut und ich hoffe dass jemanden können mir helfen …
    Danke

  3. Hallo
    Ich suche dringend mit meinem Sohn eine Wohnung habe vom Arbeitsamt eine Liste bekommen wonach ich eine Miete von 402 Euro haben darf aber laut ihrer Liste wären es 526 Euro wäre das richtig.warum hat das Arbeitsamt die neuen listen noch nicht ?Für 402 Euro eine Wohnung zu finden ist ja fast unmöglich

  4. gelten die Richtwerte auch für Asylberechtigte mit Bleibestatus ( 3 Jahre) ??? Und stimmt es , dass diese Menschen nach Anerkennung nur einmal umziehen dürfen ??

  5. Sehr geehrter Herr RA Felsmann
    Ich habe am 26.08.2016 ein Schreiben vom Jobcenter Suhl, dass ich unbegrenzte Zeit solange diese geforderten Unterlagen nicht eingereicht sind, eine 100% Sanktion erhalte, obwohl ich dem Jobcenter alle erforderlichen Unterlagen am 1.Juli und 8.Juli zur Bearbeitung meines Weiterbewilligungsbescheides per Eingangsbestätigung am Tresen eingereicht habe. Am 6. Juli bekam ich einen rechtgültigen Bewilligungsbescheid bis Dezember 2016 zugeschickt. In diesem Schreiben von 26.08.2016 behauptet eine Frau Marschner vom Jobcenter Suhl. Die Leistungen werden vollständig entzogen, da ich meine Mitwirkungspflicht wozu ich 2x aufgefordert wurde mit den dazugehörigen Nachweisen nicht erfüllt habe.
    Ich bitte Sie um Rat. Widerspruch und Antrag auf aufschiebende Wirkung wurden schon beim Jobcenter und beim SG eingereicht. Für Sept. und Oktober 2016 habe ich keine Leistungen erhalten.
    Mit freundlichen Grüßen Frau Müller

  6. Sehr geehrter Herr RA Stephan,

    so ganz habe ich das jetzt nicht mit den Mietstufen verstanden.

    Ich möchte von Mecklenburg nach Lübeck ziehen.
    Die dortige KDU zahlt 360.- € Bruttokaltmiete für 1 Person und bis zu 50 qm.
    In Ihrer Liste sind es 434.- €.
    In Lübeck gibt es einen Mietspiegel.
    Ist somit Lübeck in Ihrer Liste nicht relevant?

    Oder kann ich eine Wohnung bis 434.- € Bruttokaltmiete anmieten?
    Ich kann eine Wohnung anmieten für 405.-€ Bruttokaltmiete jedoch 60 qm und dieser Wohnung wurde nicht zugestimmt.
    Es ist unglaublich schwierig eine bezahlbare Wohnung zu finden und diese ist für Lübecker Verhältnisse unglaublich günstig. (Der Hausverwalter hat von 399.- Kaltmiete auf 325.- Kaltmiete reduziert, weil er mich gern als Mieter haben möchte.)

    Ich erhalte Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit.

    Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort.

    • Haben Sie einen ablehnenden Bescheid zur Übernahme der Mietkosten für die Wohnung? Dann würde ich einen Widerspruch und ein Eilverfahen empfehlen, dass ich ggf. gerne für Sie führen kann.

  7. Sehr geehrter Herr Felsmann,
    leider stimmen ihre Veröffentlichungen nicht mit meiner eigenen Recherche überein. Mehrere unabhängige Beratungsstellen gaben mir die Information, dass die Mietobergrenze für 3 Personen BG im Wohnbereich Norderstedt lediglich bei 576,75 EUR liegt und nicht wie ich es ihrer Tabelle entnehmen kann bei etwa 753EUR. Woher haben sie diese Information? Bezieht sich diese Information vllt. auf die Warmmiete inklusive Nebenkosten? Bitte helfen Sie mir möglichst schnell zu verstehen wo sich der Fehler verbirgt. Kann ich mich auf ihren Betrag berufen oder sollte ich lieber den Anweisungen der anderen folgen. Bestimmt haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht über unbegrenzte zeitliche Mittel verfüge und somit nicht jede Internet Information auf ihre Richtigkeit überprüfen kann. Schon gar nicht da mir dafür fachkundiges Wissen fehlt, welches ich mir erst einmal aneignen müsse. Ich bitte Sie daher besagte Problematik aufzulösen, auch im Sinne der vielen anderen Menschen die vor den selben Schwierigkeiten stehen. Daher bitte ich Sie in ihrem Blog bzw. auf ihrer Homepage eine Neuerung der Tabelle vorzunehmen falls diese falsch ist oder aber darauf hinzuweisen, dass die Anderen im Internet kursierenden Angaben veraltet oder falsch sein können. Letztlich sind Sie doch Anwalt und nicht Priester und sollten somit sicherstellen dass ihre angaben auch der absoluten Richtigkeit entsprechen und nicht etwa Anlass zu Glaubensdiskussionen bieten. Danke für ihr Verständnis. PS Diese Mail ist keines wegs böse oder verurteilend gemeint ich suche lediglich nach eine bestimmten Information auf die ich mich später auch berufen kann. Danke
    Mit freundlichen Grüßen
    Florian Grönsel

    • Meine Informationen berechnen sich aus der Wohngeldtabelle. Bitte rechnen Sie doch einmal nach. Sie benötigen dazu nur das WoGG. Dort schauen Sie die Mietstufe für den Bereich Norderstedt nach. Dann schauen Sie den entsprechenden Wert in der Tabelle nach. Dieser Wert wird von den meisten Gerichten – vergleiche insoweit auch im Artkiel- um einen Sicherheitszuschlag von 10 % erhöht. Das hat nichts mit Glauben sondern mit Gerichtsentscheidungen zu tun.

  8. Seehr geehrter Herr RA Stephan Felsmann.
    Ich möchte gerne von Köln nach Norderstedt Hamburg ziehen. Leider habe ich noch nicht ruasgefunden wie hier die Verhältnisse sind. Können sie mich sagen bis zu welchem Betrag ich nach einenr Wohnung gucken kann? Am besten warm und kalt miete. Schon mal vielen dank im vorraus. LG Schneider

    • Da sollten Sie sich erst einmal an den Kreis wenden. Wenn der eine nicht befriedigende Summe ausgibt könnte man dann in eine weitere Prüfung eintreten.

  9. Guten Tag,

    ich wohne in Ahrensburg und beziehe ALG 2. Meine Wohnung ca. 30 qm wird mit Nachtspeicher beheizt. Die Wohnung kostet kalt ohne Heizung inkl. Nebenkosten 345 Euro. Heizkosten sind 52 Euro.

    Mein Nachbar erhält auch ALG 2 mit fast 120 Euro Heizkosten monatlich. Wie hoch dürften die Heizkosten denn maximal sein?

    Normalerweise sind es lt. Jobcenter etwas über einen Euro pro qm. In Ahrensburg darf eine Singlewohnung für ALG 2 Empfänger 522 plus Heizkosten kosten. Würde ich bei einer Heizkosten Nachzahlung die Möglichkeit haben, dass diese vom Jobcenter übernommen wird?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    R. Meyer

  10. Sehr geehrter Herr RA. Felsmann, ich habe ein kleines Eigenheim. Mein Mann ist vor 2 Jahren verstorben. Da mein Mann selbständiger Elektromeister war, bekam er nur eine kleine Rente.Wir haben eine kleine möblierte Wohnung geschaffen und hatten viele Jahre Mieter. Es wurde im Mietvertrag festgelegt, daß es eine 14 tägige Kündigung für beide Seiten gab. Es ergab sich, weil die Wohnung leer war,daß unser Sohn dort einzog. Er wird vom Jobcenter unterstützt. Ich schaffe Haus und Garten nicht mehr, daher haben meine 3 Kinder und ich beschlossen, das Haus zu verkaufen.
    Es wurde unserem Sohn vom Jobcenter Hilfe bei der Suche von einer Unterkunft zugesagt, inzwischen ist alles abgesagt, er wohnt seit 1961 in Ahrensburg das war auch ausschlaggebend.Ich soll ihm kündigen und Sie würden ihm einen Rechtsanwalt zur Seite stellen. Unser Mietvertrag hat keine Gültigkeit für Ihn. Er ist seit einem Betriebsunfall praktisch arbeitslos, könnte nur im Sitzen etwas arbeiten. Und nun ? Können Sie uns helfen.? Mit freundlichen Grüßen Uta Voigt.

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