Das Jobcenter Kiel hat auf seiner Seite die neuen Mietobergrenzen veröffentlicht LINK.
Dabei fällt als erstes auf, dass diese erst ab dem 01.01.2018 gelten sollen. Dies ist falsch, da das Jobcenter bereits seit mehr als einem Jahr davor (01.12.2016) nicht mehr über ein schlüssiges Konzept verfügt.
Update: Es wurde jetzt auf Rückwirkend zum 01.01.2017 geändert. Zwar noch falsch (richtig wäre ab 01.12.2016) aber immerhin.
Dabei fällt als erstes auf, dass diese erst ab dem 01.01.2018 gelten sollen. Dies ist falsch, da das Jobcenter bereits seit mehr als einem Jahr davor (01.12.2016) nicht mehr über ein schlüssiges Konzept verfügt.
Update: Es wurde jetzt auf Rückwirkend zum 01.01.2017 geändert. Zwar noch falsch (richtig wäre ab 01.12.2016) aber immerhin.
Personenzahl | qm | MOG seit 01.12.2014 | MOG ab 01.01.2018 ? | Differenz |
---|---|---|---|---|
1 | bis 50 | 342,50 Euro | 361,00 Euro | + 18,50 Euro |
2 | 50-60 | 411,00 Euro | 411,00 Euro | +/- 0,00 Euro |
3 | 60-75 | 510,00 Euro | 533,00 Euro | + 23,00 Euro |
4 | 75-85 | 628,50 Euro | 642,00 Euro | + 13,50 Euro |
5 | 85-95 | 702,50 Euro | 728,00 Euro | + 26,00 Euro |
6 | 95-105 | 776,00 Euro | 802,00 Euro | + 26,00 Euro |
7 | 105-115 | 850,00 Euro | 876,00 Euro | + 26,00 Euro |
je weitere Pers. | + 10m² | 74,00 Euro |
Alle Menschen die derzeit – und auch seit dem 01.12.2016 – nicht die volle Miete anerkannt bekommen sollten jetzt Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid einlegen und für die Vergangenheit die Überprüfung beantragen.
Das ist gut und schön,nur leider ziehen die Vermieter auch schon die Kaltmiete hoch.Eine kleine 2 Zimmer Wohnung die bisher bei ca. 350€ kalt lag,kostet jetzt schon rund 380€ bis sogar 430€ (!!!) kalt.Ich suche seit 15 Monaten eine Wohnung (wohne leider immer noch mit dem Exfreund in einer Wohnung) ,aber es ist leider inzwischen unmöglich eine eigene zu finden.Es ist ganz offensichtlich,daß kaum noch ein Vermieter Mieter möchte deren Miete vom Amt gezahlt wird.
Das ist richtig. Die Vermieter richten sich zum einen nach dem Mietspiegel – der wurde bereits im Sommer veröffentlicht – und zum anderen nach den Mietobergrenzen. Die Stadt müsste nach meiner Auffassung etwas im sozialen Wohnungsbau tun. Sie hat ja vor einigen Jahren alle eigenen Wohnungen verkauft und sich damit der Marktmacht beraubt. Zudem werden – ohne das die Stadt tätig wird viele – ich nenne Sie jetzt kaum bewohnbare – Wohnungen vermietet. Da nimmt die Stadt nach meiner Meinung Ihre Pflicht den Bürgern gegenüber nicht ernst genug.
Ich kann nur raten dokumentieren Sie Ihre Suche gut, dann kann man ggf. eine höhere Miete durchsetzen.
Ping Kiel hat immer noch kein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Mietobergrenzen | Rechtsanwalt in Kiel