Die Lebenshilfe gGmbH betreut in ihren Einrichtungen behinderte Menschen. Sie ist bislang nicht tarifgebunden.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft streben den Abschluss eines Tarifvertrags mit der Lebenshilfe gGmbH an. Sie führen deshalb am heutigen Tag von 6:00 bis 22:00 Uhr einen Warnstreik in einer Behinderteneinrichtung in Neukölln durch.
Die Lebenshilfe gGmbH hat den Streik u.a. deshalb für unzulässig gehalten, weil die Versorgung der Bewohner der Einrichtung nicht gewährleistet werden könne. Dem ist das Arbeitsgericht nicht gefolgt. Die Gewerkschaften seien aufgrund ihrer Arbeitskampffreiheit zum Warnstreik berechtigt; die Lebenshilfe gGmbH sei in der Lage gewesen, die erforderliche Betreuung der Bewohner sicherzustellen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach Pressemitteilung 35/08 – Arbeitsgericht Berlin, 34 Ga 16372/08
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