ArbG Berlin: Entschädigung wegen Einstellungsdiskriminierung

Das Arbeitsgericht Berlin – 86 Ca 4035/07 – hat entschieden, dass Tatsachen eine Benachteiligung wegen eines Diskriminierungsmerkmals schon dann i.S.d. § 22 AGG „vermuten“ lassen, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bei freier Beweiswürdigung aus der Sicht einer objektiv[...]


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