LAG Berlin – Kündigungsfrist § 113 InsO

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat entschieden – Urteil vom 11.7.2007 – 23 Sa 450/07, dass die dreimonatige Kündigungsfrist des § 113 InsO auch für Arbeitsverhältnisse, die der Insolvenzverwalter mit Wirkung für die Masse neu begründet hat gilt.

LAG Düsseldorf setzt neue Berufungsverhandlung Kopftuchverbot an

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 5 Sa 1836/07 konnte in der heutigen Berufungsverhandlung den so genannten „Kopftuchfall“ nicht entscheiden. Kurz vor der Verhandlung wurde von der klägerischen Seite ein umfangreiches Rechtsgutachten eingereicht. Dieses beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Frage, ob das Schulgesetz[...]


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