Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – Urteil vom 8. November 2007 – 2 AZR 314/06, dass bis zum Ende der ersten Tatsacheninstanz alle Gründe die gegen eine Kündigung sprechen vorgebracht sein müssen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig Holstein – 4 Sa 183/07 – hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Kapitän auf einer privat betriebenen Motoryacht ein Arbeitnehmer ist und damit auch Kündigungsschutz genießt oder nicht.
Anderenfalls handelt es sich um einen Neuabschluss eines weiteren befristeten Vertrages. Die Befristung ist dann zumeist unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat damit seine Rechtsprechung zu § 14 Abs. 2 TzBfG fortgeführt – 7 AZR 603/06.
Das Landgericht München I hat entscheiden – Az.: 7 O 2827/07, dass ein Arbeitgeber nicht automatisch für Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche auf Grund einer anwaltlichen Abmahnung wegen einer Tauschbörsennutzung seiner Mitarbeiter haftet.
Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat Entschieden – 5 Ta 55/07, dass eine Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung lediglich zu dem Zweck ausspricht, den Arbeitnehmer wegen des Eintritts einer Erkrankung zu sanktionieren. Auch wenn die sechsmonatige[...]
Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein – 1 Ta 236/07 – hat in einem Beschluss die Voraussetzungen für die Substantiierung des Vortrages eines Arbeitnehmers der Lohn aufgrund von Überstunden einklagt festgelegt.