Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten

Das Arbeitsgericht Mainz (4 Ca 1795/08) hat entschieden, dass umfangreiche Nebentätigkeiten unter Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Vorschriften nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.01.2009 die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen können.

Außerordentliche Kündigung wegen Gutschrift von Payback-Punkten

Nach Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts – 6 Sa 384/08 – ist eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung unwirksam, wenn der Arbeitgeber nach substantiiertem Vortrag des Arbeitnehmers anderen Arbeitnehmern wegen gleichartiger Pflichtverletzung (Missbrauch Payback-Punkte) nicht gekündigt hat und Gründe für eine[...]

Entgeltfortzahlung nach Hormonbehandlung

Das Hessische Landesarbeitsgericht – 6/18 Sa 740/08 – hat entschieden, dass Arbeitsunfähigkeiten, die infolge von Erkrankungen auftreten, die auf eine Hormonbehandlung zur Beseitigung einer Unfruchtbarkeit zurückzuführen sind, nicht verschuldet im Sinne der Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) sind. Mithin schulde der[...]


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