Eine Bewerbung bei einem anderen Unternehmen stellt keinen Kündigungsgrund dar
Nein, nur weil man sich bei einem anderen Unternehmen bewirbt darf man nicht gekündigt werden.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Nein, nur weil man sich bei einem anderen Unternehmen bewirbt darf man nicht gekündigt werden.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 21.10.2009 – Aktenzeichen 3 Sa 224/09 – entschieden, dass wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, den Betriebsfrieden stört und eine fristlose Kündigung riskiert. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits[...]
Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein hattte in einem Rechtsstreit zwischen einem Landkreis und einer als amtliche Tierärztin beschäftigten Arbeitnehmerin zu entscheiden. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Kreises mit Urteil vom 21.07.2009 zurückgewiesen (2 Sa 460/08) und entschieden, dass das Arbeitsverhältnis[...]
Das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz – 10 Sa 705/08 – hat entschieden, dass eine ordentliche Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen möglich ist. Dies gelte auch bei einer doppelten Befristung.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 3 Sa 410/08 – hat entschieden, dass es bei langer Betriebszugehörigkeit dem Arbeitgeber zuzumuten sei, dass der Arbeitgeber den Belästiger bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Tipp: Arbeitgebern ist in solchen Fällen jedoch[...]
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 5 Sa 270/08 – hat entschieden, dass ein muslimischer Arbeitnehmer, der sich aus Glaubensgründen weigert alkoholische Getränke in einem Warenhaus einzuräumen zwar nicht fristlos, wohl aber fristgemäß gekündigt werden kann.
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