Mit dem Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes wurden eingie Änderungen im arbeitsrechtlichen Verfahren eingeführt. So wurde unter anderem der neue Gerichtsstand des Arbeitsortes geschaffen sowie das Verfahren der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen geändert.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden – 5 AZR 432/07 , dass ein Arbeitnehmer seinen früheren Arbeitgeber auf Zahlung der Arbeitsvergütung in Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes an die Bundesagentur verklagen kann.
Die Beratungshilfe ist das Gegenstück zur Prozesskostenhilfe im außergerichtlichen Bereich. Sie ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen mit einem rechtlichen Problem, die die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können. Der Anwalt darf eine Pauschalvergütung[...]
Das Landessozialgericht Bayern hat dem Gesuch eines ALG II Empfängers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Überprüfung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft stattgegeben. LSG Bayern L 7 B 946/06 AS PKH vom 06.03.2007
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) hat in einem Beschluss – 1 Ta 192/07 – wegen der Gewährung von Prozesskostenhilfe festgestellt, dass wenn es sich nicht um eine einfache Zahlungsklage handelt die Hinzuziehung eines Anwaltes erforderlich ist. Der Verweis an die Rechtsantragsstelle[...]
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) hat entschieden – 1 Ta 233/07, das ein Arbeitnehmer den Urlaub nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers antreten darf.