Das Hessische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 16.01.2008 – L 9 SO 121/07 ER festgestellt, dass Grundsicherungsträger (ARGE, Jobcenter oder Sozialamt) sich gewährte Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten nicht über die Kürzung der laufenden Sozialhilfe von Arbeitslosen zurückholen dürfen.
Nach dem Urteil zu den Strom- und Warmwasserkosten vom 27.02.2008 sollten die Bezieher von Grundsicherungsleistungen Ihre Bescheide wegen zu zu viel einbehaltener Stromkosten überprüfen oder überprüfen lassen.
Wie die Kieler Nachrichten in der Ausgabe vom 06.02.2008 berichten ist bei den Kosten der Unterkunft in Kiel ein Kompromiss in Sicht.
Der 7. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen hat am 24. April 2007 über die Höhe des konkreten Betrags der „angemessenen Kosten für die Unterkunft“ für alleinstehende Arbeitslosengeld-II-Bezieher in der Landeshauptstadt Hannover entschieden (Urteil vom 24. April 2007 – L 7 AS[...]
Das Landessozialgericht Bayern hat dem Gesuch eines ALG II Empfängers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Überprüfung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft stattgegeben. LSG Bayern L 7 B 946/06 AS PKH vom 06.03.2007
Nach einigen erstinstanzlichen Gerichten hat nun auch das Landessozialgericht Sachsen einem ALG II Empfänger die Energiekosten für warmes Wasser als Kosten die zusätzlich zu den Unterkunftskosten zu zahlen sind anerkannt. Sächsisches LSG – Az. L 3 AS 101/06 vom 29.03.2007