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Kosten der Unterkunft
Für Hartz 4-Empfänger spielt der Bereich der Kosten der Unterkunft eine große Rolle. Hier finden Sie Artikel rund um das Thema Wohnen, Miete und Hartz 4
Für Empfänger von Grundsicherungsleistungen ändert sich ab dem 01.01.2016 einiges im Bezug auf die Kosten der Unterkunft. Es wurde eine Änderung der Wohngeldtabelle beschlossen, die eine deutliche Steigerung gegenüber den vorherigen Werten bringt.
Es gibt inzwischen mehrere Entscheidungen der Sozialgerichte die davon ausgehen, dass eine Anrechnung nur insoweit erfolgen darf, als die Mietkosten nicht vom Leistungsempfänger getragen worden sind.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Jobcenter muss nach Umzug höhere Miete zahlen. Voraussetzung: Der Leistungsbezieher hat mehr als einen Kalendermonat seinen Lebensunterhalt durch Einsatz seiner Arbeitskraft verdient. Und: Er hat die teurere Wohnung vor der erneuten Hilfsbedürftigkeit angemietet.
Das Sozialgericht Kiel hat entschieden: Eine schwangere Alleinerziehende hat bereits vor Geburt des Kindes dann Anspruch auf Übernahme der Kosten für erhöhten Wohnbedarf, wenn sie wegen der bevorstehenden Geburt eine größere Wohnung mietet.
Das Sozialgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Bemessung der Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger durch das Jobcenter Delmenhorst für Bewilligungszeiträume ab Januar 2012 nicht auf einem „schlüssigen" Konzept beruht. Das Jobcenter hatte versucht die Mietobergrenze durch Fortschreibung der Daten aus einem alten Mietspiegel zu ermitteln.
Endlich sind Sie da - die neuen Werte für die Bruttokaltmiete von Hartz 4 Empfängern der Stadt Kiel. Es ist eine deutliche Erhöhung zu verzeichnen. Ob die Werte allerdings korrekt sind lässt sich derzeit noch nicht feststellen.