Wenn Sie in der Landeshauptstadt Kiel wohnen und Hartz 4 oder Grundsicherung im Alter beziehen sollten Sie ihren Bescheid genau kontrollieren ob die vollständigen Mietkosten übernommen werden. Wenn nicht lassen Sie sich beraten.
Manche Jobcenter versuchen alles um den Leistungsempfängern Ihren Willen auf zu zwingen. Im vorliegenden Fall sollte ein Hartz 4-Empfänger gezwungen werden zum Gesundheitsamt zu gehen. Das Jobcenter erließ einfach einen sogenannten Eingliederungsverwaltungsakt. Zu unrecht.
Das Sozialgericht Kassel hat mit Urteil vom 03.08.2012 – S 10 AS 958/11 – entschieden, dass ein Kind eines Hartz IV-Empfängers auch dann Schülerbeförderungskosten aus dem Bildungspaket beanspruchen kann, wenn es nicht die nächstgelegene Schule besucht. Dies gelte dann, wenn[...]
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat am 03. September 2012 – L 6 AS 404/12 B ER – in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II die Berücksichtigung einer Leibrente als Kosten der Unterkunft nicht ausschließt.[...]
Das Bundessozialgericht hat gestern (am 22.08.2012) entschieden, dass die von der Stadt Kiel für angemessen erachtete Mietobergrenze – vor allem in Bezug auf die kalten Betriebskosten – kein schlüssiges Konzept erkennen lassen. Über die fehlerhafte Berechnung der Kosten der Unterkunft[...]
Das Jobcenter Kiel verwendet immer noch Mietobergrenzen, die vermutlich nicht rechtmäßig sind. Das Jobcenter Kiel und auch die Stadt Kiel (als Träger der Leistungen nach den SGB XII) vertreten ihre Auffassung jedoch so überzeugend, dass viele Leistungsberechtigte sich mit der[...]