Das Sozialgericht Berlin hat in einem Eilverfahren noch einmal klar gestellt, dass wenn ein Leistungsempfänger nach dem SGB II Stromschulden gemacht hat - und diese nicht mutwillig verursacht hat - das Jobcenter verpflichtet ist ein Darlehn zur Beendigung einer Energiesperre gewähren muss.
Für Empfänger von Grundsicherungsleistungen ändert sich ab dem 01.01.2016 einiges im Bezug auf die Kosten der Unterkunft. Es wurde eine Änderung der Wohngeldtabelle beschlossen, die eine deutliche Steigerung gegenüber den vorherigen Werten bringt.
Das Bundessozialgericht hat heute in mehreren Fällen über Leistungen von EU-Bürgern nach dem SGB II sowie nach dem SGB XII entschieden. Es kommt zu dem Ergebnis, dass auch nach der Entscheidung des EuGH ein Leitungsanspruch nicht völlig entfallen muss.
Es gibt inzwischen mehrere Entscheidungen der Sozialgerichte die davon ausgehen, dass eine Anrechnung nur insoweit erfolgen darf, als die Mietkosten nicht vom Leistungsempfänger getragen worden sind.
EU-Ausländer erhalten jedenfalls dann Leistungen nach dem SGB II wenn Sie eine nicht völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit ausüben. Das heißt es reicht ggf. schon ein Minijob aus.
Das Sozialgericht Kiel hat entscheiden, dass Menschen die aus einem europäischen Land kommen und sich in Deutschland aufhalten Leistungen nach dem SGB II bekommen können wenn sie eine geringfügige aber unbefristete Beschäftigung ausüben.