SG Dresden: Steuerfreies Verpflegungsgeld ist kein Einkommen

Das Sozialgericht Dresden – S 21 AS 1805/08 ER -hat entschieden, dass ein „Hartz IV“-Empfänger sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen muss. Verpflegungsmehraufwendungen, die steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind auf das Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen anrechenbar.[...]


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