ALG II: Obdachlose auf zur ARGE

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg – L 29 B 2228/07 AS ER – hat entschieden, dass Obdachlose auch einen Anspruch auf Leistungen auf Arbeitslosengeld nach dem SGB II haben können. Sie müssen sich „nur“ täglich melden. Das Landessozialgericht hat zwar die Einstweilige[...]


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