ArbG Dortmund: Kik muss Minijobberin Lohn nachzahlen

Das Arbeitsgericht Dortmund hat am 14.05.2008 nach einem Bericht von NRW-Justiz den Textildiscounter Kik zu höherem Lohn für eine Minijobberin verurteilt. Die Mitarbeiterin ist bei ihrem Verlangen auf Nachzahlung für insgesamt vier Jahre Lohn von der Gewerkschaft ver.di unterstützt worden.


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