ArbG Bremen-Bremerhaven: Arbeitslohn von 5 Euro sittenwidrig-Arbeitgeber zu Tariflohn verpflichtet
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat entschieden – 9 Ca 9 Ca 9331/07, dass ein Arbeitgeber der Auspackhilfen eines Supermarktes beschäftigt verpflichtet sein kann nach Tariflohn zu bezahlen.