Es ist nicht zulässig Jugendliche die mit Zusicherung des Jobcenters ausziehen, generell auf einen geringeren Wohnstandard oder eine billigere Miete als ältere Hartz 4 Empfänger zu verweisen.
Ein Umzug in eine teurere ist für einen Hartz IV Empfänger dann gerechtfertigt, wenn ein vernünftig denkender Mensch der nicht im Leistungsbezug ist auch umziehen würde und mehr für eine Wohnung ausgeben würde.
Ein Vater der Leistungsberechtigter nach dem SGB II ist, hat zur Wahrnehmung des Umgangsrechts Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten um seine Tochter an den Wocheneden abzuholen. Das Jobcenter muss einen Mehrbedarf gewähren.
Das Landessozialgericht in Schleswig hat scharfe Kritik an dem "Konzept" zur Mietobergrenze der Stadt Kiel geübt. Widerspruch lohnt sich wenn Sie im Hartz4 Bezug sind und nicht die volle Miete vom Jobcenter erhalten.
Die Landeshauptstadt Kiel arbeitet seit Jahren mit - nach meiner Auffassung - zu niedrigen Sätzen für Kosten der Unterkunft im Rahmen des § 22 SGB II - Hartz 4. Nun wird es eine Entscheidung durch das LSG SH geben.
Was kann man tun, wenn das Jobcenter die Kosten der Unterkunft kürzt weil man eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung aus früherem Zeitraum nicht vorgelegen kann