Nicht immer Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

Das Bundesarbeitsgericht – 1 ABR 87/07 – hat entscheiden, dass das Verlangen des Arbeitgebers nach der Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche Vorgänge verpflichten, nicht in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach[...]


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