Das Sozialgericht Kiel hat entscheiden, dass Menschen die aus einem europäischen Land kommen und sich in Deutschland aufhalten Leistungen nach dem SGB II bekommen können wenn sie eine geringfügige aber unbefristete Beschäftigung ausüben.
Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers wird auch in der Freistellungsphase nach einer ordentlichen Kündigung nur erfüllt, wenn der Arbeitgeber vor Antritt dieses Urlaubs die Urlaubsvergütung zahlt oder sie vorbehaltlos zusagt.
Achtung: Auch bei einer -an sich nach § 9 Mutterschutzgesetz unzulässigen- Kündigung einer Schwangeren muss die 3-Wochen-Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage beachtet werden. Eine Kündigung während einer Schwangerschaft ist nicht an sich diskriminierend.
Das Landesarbeitsgericht in Kiel hat entschieden: Einem Arbeitnehmer, der sich in Haft befindet, muss eine Kündigung nicht in die Haftanstalt gesendet werden. Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber die Kündigung an die gewöhnliche Anschrift schickt.
Eine Sanktion wegen Pflichtverletzung im Falle einer Kündigung in der Probezeit darf nur dann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber für das Verhalten zuvor eine Abmahnung ausgesprochen hat. Das gebietet der Rechtsschutz im Sozialverfahren.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Jobcenter muss nach Umzug höhere Miete zahlen. Voraussetzung: Der Leistungsbezieher hat mehr als einen Kalendermonat seinen Lebensunterhalt durch Einsatz seiner Arbeitskraft verdient. Und: Er hat die teurere Wohnung vor der erneuten Hilfsbedürftigkeit angemietet.