ArbG Frankfurt am Main: Versetzung eines Facharbeiters ins Lager ist rechtlich unzulässig


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Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main hat entschieden -22 Ca 6812/06, dass ein Arbeitnehmer, der nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit und diversen Fortbildungen nicht als Regal-Auffüller eingesetzt werden darf.

Der Arbeitnehmer war zuvor Jahrelang als Dreher in dem Logistikunternehmen beschäftigt worden. Die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt gaben der Klage des Arbeitnehmers statt und verurteilten das Logistikunternehmen, den Mitarbeiter wieder als Dreher und Facharbeiter zu beschäftigen.Trotz mehrerer Fortbildungsmaßnahmen und einer 18-jährigen Betriebszugehörigkeit wurde der Arbeitnehmer per Dienstanweisung in das Firmenlager versetzt. Dies stellt eine eindeutige Degradierung dar, die vom Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt wird. Auch wenn das Gehalt durch die Maßnahme nicht angetastet wurde, darf eine solch tiefgreifende Maßnahme nur mittels einer sozial gerechtfertigten Änderungskündigung ergriffen werden.

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