Von einem „menschenwürdigen Existenzminimum“, wie das Bundesverfassungsgericht es 2012 gefordert hatte, sind die Leistungen weit entfernt.
Denn seit 2016 sind die Leistungssätze trotz erheblich gestiegener Lebenshaltungskosten unverändert niedrig – deutlich niedriger als die Leistungen im SGB II oder SGB XII.
Abgesehen von der Höhe der Leistungen enthalten die Leistungsbescheide reihenweise Fehler und ungeklärte Rechtsfragen:
– richtige Regelbedarfsstufe gewählt?
– Umstellung auf Analogleistungen zum richtigen Zeitpunkt?
– Leistungskürzung – Adressatenkreis – Befristung
– Mehrbedarf unberücksichtigt
– falsche Freibetragsberechnung bei Erwerbseinkommen
– Erstattungsforderung ohne Anhörung und Aufhebung
Unser Ziel:
Wir möchten JEDEN Asylbewerberleistungsbescheid einer Überprüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte zuführen.
Kosten ?
Für die Leistungsbezieher gibt es kein Kostenrisiko:
Im außergerichtlichen Bereich würden wir Beratungshilfe beantragen, im gerichtlichen Bereich Prozesskostenhilfe.
Warum jetzt?
Wir haben noch bis Ende 2018 die Möglichkeit, alle Bescheide aus 2017 durch Überprüfungsanträge anzugreifen. Diese Chance sollte nicht vertan werden, um auch nachträglich höhere Leistungen zu erhalten.
Ihre Meinung zu...