Der Menge an Sanktionen gegen Hartz 4 Empfänger nimmt zu – die Fehler der Jobcenter bei Sanktionen aber auch


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Der Spiegel hat in seinem Artikel – Jobcenter bestrafen wieder mehr Hartz-IV-Empfänger unlängst berichtet, dass Jobcenter wieder mehr Hartz-IV-Empfänger bestrafen.
Der Artikel stellt dar, dass eine sehr hohe Zahl von Kindern mit ihren Eltern – die einen Fehler gemacht haben sollen – mit sanktioniert werden. Die Anzahl der flachen Sanktionen ist alarmierend hoch.

Zu den erschreckenden Prozentzahlen der fehlerhaften Sanktionen will ich nur so viel sagen:

Wenn von den Widersprüchen 37 Prozent gewonnen werden gehen diese 37 Prozent nicht mehr ins Klageverfahren (einige werden auch nicht klagen). Aber der Rest, sagen wir rund 60 Prozent, geht dann ins Klageverfahren. Von diesen rund 60 Prozent werden dann wieder 38 Prozent jedenfalls zum Teil gewonnen.
Auch als Nicht-Mathematiker ist mir klar, dass man die beiden Zahlen 37 und 38 Prozent jetzt nicht einfach zusammenzählen darf um das tatsächliche Gesamtergebnis der falschen Sanktionen zu bekommen (wenn jemand das liest der mathematisch begabt ist freue ich mich wenn das Ergebnis in den Kommentaren steht). Das Ergebnis ist aber es gibt viel zu viele falsche Sanktionen.

Mein „Lieblingsbeispiel“ einer falschen Sanktion geht wie folgt:

Der Mandant ist selbständiger Handwerker der durchs Land reist um Montagearbeiten zu erledigen. Er meldet sich immer brav ab bevor er einen Job außerhalb der Stadt annimmt. Trotzdem bekommt er immer wieder Einladungen zu Gesprächsterminen wenn er außerhalb der Stadt – und ich meine in mehr als 300 km Entfernung – arbeitet.
Er meldet sich ab ,t der Begründung, dass er zu dem Zeitpunkt arbeitet. Trotzdem bekommt er für drei der Termine eine Sanktion.
Zu allem Überfluss lese ich dann noch einen Vermerk der Sachbearbeiterin die ihn immer eingeladen hat zu einer der Sanktionen in dem steht, Her XYZ muss endlich lernen, dass es wichtiger ist zu mir zum Gespräch zu kommen als zu arbeiten. Das hat mich wirklich umgehauen.

Erfreulicher Weise haben wir nur das Wiederspruchsverfahren und eine Instanz vor Gericht gebraucht um die Sanktionen zu beseitigen …

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Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
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