Ein Drittel der überprüften Hartz 4 Bescheide falsch


, ,
Zu diesem Ergebnis kam ein Bericht von Report Mainz. Genauer gesagt Ein drittel der Widersprüche werden gewonnen. Aus meiner anwaltlichen Prxis würde ich schätzen, dass es eher noch mehr sind.

Der Beitrag kann als Podcast beim SWR heruntergeladen werden. Bericht ca. 23 MB

Der Spiegel ist in seiner Online-Ausgabe einem Bericht vom gestrigen Tage zum einem ähnlichen Ergebnis gekommen.

Auch die „Bild“ beschäftigt sich inzwischen mit Tipps für Hartz 4 Empfänger. Dort gibt es eine Checkliste.

Ich rate ja immer noch zu anwaltlicher Beratung …

Print Friendly, PDF & Email

Stress mit dem Arbeitgeber oder Ärger mit dem Jobcenter?
Ich höre Ihnen gut zu, berate und setze mich rasch und engagiert für Ihre Rechte ein.
Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790

Ein Gedanke zu “Ein Drittel der überprüften Hartz 4 Bescheide falsch”

  1. Zu den Widersprüchen kommen ja auch noch etliche Gerichtsverfahren und solche Rechtsmittel, außerhalb von Urteilen, Beschlüssen und Widersprüchen. In manchen Fällen wird der rechtmäßige Zustand ja erst wieder hergestellt, wenn ein Antrag auf Einstweilige Anordnung bei Gericht gestellt wurde. Dann wird ein Rückzieher gemacht.

    Ansonsten liegt es doch an den Chefs der Behörden, das besser zu organisieren. Falls das intern nicht gelingt, müssen sie ihrer obersten Cheffin mit ihren Problemen auf die Pelle rücken. Die ist dafür zuständig. Zur Not sollen sie sich externe Hilfe heranholen, wenn der eigene Sachverstand nicht reicht. Auch für einen wesentlichen Teil unnötiger Arbeit sorgen sie ja selbst.

    Es ist auch kaum glaubhaft, das angeblich Nichterscheinen zu Terminen oder Arbeitsangebote ausschlagen, nicht sanktioniert wird. In jeder Terminmitteilung wird doch auf die Folgen von Nichterscheinen hingewiesen. Statt mit der B*-Zeitung zu sprechen wäre es sinnvoller, wenn sie sich mal vor Ort über die Praxis informieren würde und mit den Mitarbeitern und auch den Leistungsempfängern sprechen würde. Oder umgekehrt: die Betroffenen, die Chefs und Mitarbeiter von den ARGEN, sowie die Leistungsempfänger sollten mal von der Leyen ihre Ley(i)den schildern… Vielleicht von jedem Widerspruch oder gerichtlichem Antrag eine Kopie an ihr Ministerium schicken… Dann sollte auch ihr endlich auffallen, das bei den ARGEN auch etwas gehörig im Argen liegt…

    Ansonsten bin ich mal gespannt wie es weitergeht, es sollen ja angeblich Änderungen kommen. Ob es nun solche »wesentlichen« Änderungen sind, das Hartz 4 abgeschafft wird – also das es künftig Rütgers 5 (nach dem Chef von
    NRW, dem der Name Hartz nicht mehr gefällt) oder Leyen 6 gibt, bleibt abzuwarten…

Schreibe einen Kommentar zu hhaien Antworten abbrechen

Name und E-Mail Adresse sind nötig. Die E-Mail Adresse wird niemals veröffentlicht.


2024 © Rechtsanwalt in Kiel Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht

Impressum || Datenschutz || AGB